Informationsmaterial zum Thema Schottergarten

Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird laufend erweitert. 
Wir danken für Ihre Unterstützung und Hinweise auf weitere Quellen oder Änderungen bezüglich der Verfügbarkeit.

Definition Schottergarten

Gesetzliche Bestimmungen

  • Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holsten (Landesbauordnung – LBO) vom 6 Deuember 2021, § 8,1 :
    „Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 
    1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 
    2. zu begrünen oder zu bepflanzen, 
    soweit dem nicht die Erfordernisse einer zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.“
  • Normenkonkretisierende Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Vollzugsbekanntmachung Landesbauordnung – VollzBekLBO), Bekanntmachung … vom 26. Juni 2023, S. 57 zu § 8
    Zu § 8 Absatz 1 Satz 1
    1. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die nicht überbauten Flächen grundsätzlich vollständig wasseraufnahmefähig sowie begrünt oder bepflanzt sein müssen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Die Freiflächen können mit Rasen oder Gras, Gehölz oder anderen Zier- oder Nutzpflanzen bedeckt sein. Die Wahl der Art und Beschaffenheit der begrünten bzw. bepflanzten Flächen bleibt den Verpflichteten überlassen. 
    Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung muss die Vegetation auf den Flächen deutlich überwiegen, sodass Steinflächen aus Gründen der Gestaltung oder der leichteren Pflege nur in geringem Maße zulässig sind (z. B. schmale Wege oder Beeteinfassungen). Es ist dabei unerheblich, ob z. B. Pflaster- oder Schotterflächen mit oder ohne Unterfolie bzw. Vlies ausgeführt sind. Sie sind keine Grünflächen i. S. des Bauordnungsrechts, soweit auch hier die Vegetation nicht deutlich überwiegt. Die Anlage von Flächen mit mehr als nur einem geringen Steinoder Schotteranteil (sog. Schottergärten) ist unzulässig.“
  • Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss zur bauordnungsrechtlichen Unzulässigkeit von Schottergärten :
    „… Bei den Beeten der klagenden Grundstückeigentümer handele es sich nicht um Grünflächen, die durch nicht übermäßig ins Gewicht fallenden Kies ergänzt würden, sondern um Kiesbeete, in die punktuell Koniferen und Sträucher sowie Bodendecker eingepflanzt seien. Grünflächen würden durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt. Wesentliches Merkmal einer Grünfläche sei der „grüne Charakter“. Dies schließe Steinelemente nicht aus, wenn sie nach dem Gesamtbild nur untergeordnete Bedeutung hätten, was eine wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich mache. Dass die insgesamt nicht überbauten Flächen eines Baugrundstückes nur „überwiegend“ Grünflächen sein müssten, so dass die Grünflächen hinter dem Haus der Kläger die Kiesbeete im Vorgarten erlauben würden, sei § 9 Abs. 2 NBauO nicht zu entnehmen. Ein solches Verständnis widerspreche auch der Intention des Gesetzgebers, die „Versteinerung der Stadt“ auf das notwendige Ausmaß zu beschränken. …“
  • Grundgesetz Artikel 14,2 : „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
  • Stadt Kiel, Webseite zu Schottergärten und Versiegelung
    "Warum sowohl Versiegelungen der Gartenflächen als auch Schottergärten der Umwelt und uns schaden"
  • Die Gesetzeslage in allen Bundesländern auf dem Kommunalwiki der Heinrich-Böll-Stiftung : 
    Kommunalwiki der Heinrich-Böll-Stiftung: Schottergarten 
  • Gesetzeslage in Baden-Württemberg und anderer Bundesländer im Magazin „Schöner Wohnen“ : 
    Schöner Wohnen, Schottergärten verboten: Was Gärtner jetzt wissen müssen

 

Allgemeines, Vor- und Nachteile von Gartengestaltungen

 

Gartenbau und Naturschutzgruppen zu Schottergärten

 

Tipps und Hilfen für Umgestaltungen

 

Bezugsquellen für Pflanzen, Samen, Erden

 

Bücher

  • Der Kies muss weg! Gegen die Verschotterung unserer Vorgärten / Tjards Wendebourg. - Ulmer, 2020. - 96 S. : Ill. 
    - ISBN 9783818610456. – € 12,95
  • Blumenbeete : es geht auch einfach ; [mit Musterbeeten]  / Iris Winkenbach. - Kosmos, 2022. - 127 S. : zahlr. Ill. - ISBN 9783440174104. - € 17,00
  • Keine Zeit zu gärtnern - Blumenparadies mit wenig Aufwand ; mit Beetplänen, Profi-Tipps und Pflanzenporträts zu Stauden, Gräsern und Einjährigen / Sonja di Leo. - 4. Aufl. - Ed. Michael Fischer, 2023. - 144 S. : zahlr. Ill. - ISBN 9783745914672. - € 20,00
  • Blütenpracht ohne Gießen : ganzjährig attraktive Beete bei Hitze und Trockenheit / Bernd Hertle. - 4. Ed. - Gräfe und Unzer, 2023. - 144 S. : zahlr. Ill. - ISBN 9783833890482. - € 19,99
  • Wild & bunt : naturnahe Gärten mit heimischen Pflanzen gestalten ; mit 20 Musterbeeten für echte Naturgärten / Simone Kern. - Kosmos, 2022. - 128 S : zahlr. Ill. - ISBN 9783440173367. - € 20,00
  • Enkeltauglich gärtnern : gut für Klima, Mensch, Natur / Sigrid Tinz. - Pala-Verl., 2020. - 176 S. : Ill. 
    - ISBN 9783895663994. - € 22,00
  • Meise mag Melisse : mit den richtigen Pflanzen Lebensräume schaffen für Insekten, Vögel Co. / Elke Schwarzer. - Ulmer, 
    2020. - 128 S. : Ill. - ISBN 9783818609252. - € 16,95
  • Ein Garten für Insekten : Schmetterlinge, Libellen und andere Wirbellose fördern, beobachten und schützen / Anita Schäffer, 
    Norbert Schäffer. - Aula-Verl., 2019. - 199 S. : Ill. - ISBN 9783891048245. - € 14,95
  • Das kleine Buch: Mein Garten für Bienen und Schmetterlinge / Veronika Schubert. - Servus-Verl., 2021. - 64 S. : Ill. 
    - ISBN 9783710402715. - € 8,90
  • Mehr Natur im Garten : einfache Projekte mit großer Wirkung für lebendige Vielfalt. machsnachhaltig / Markus Gastl. 
    - Ulmer, 2021. - 128 S. : Ill. - ISBN 9783818613464. - € 14,00

 

 

 

 

 

 

Kinder lieben Gärten und keine Steine!

Diese Liste enthält viele zusätzliche Informationen und wird bei Bedarf aktualisiert.

© Copyright. Alle Rechte vorbehalten. 2024

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.